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   OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09   

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OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09 (https://dejure.org/2009,16015)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.07.2009 - 1 B 293/09 (https://dejure.org/2009,16015)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 1 B 293/09 (https://dejure.org/2009,16015)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 6; BauGB § 8 Abs. 2, § 1 Abs. 7
    Entwicklungsgebot; Abwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes; Zulässigkeitsvoraussetzung für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Voraussetzung für eine Satzung über einen Vorhabenplan und Erschließungsplan; Drittschützender Charakter des baurechtlichen ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 6; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 8 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan: Abweichungen vom Flächennutzungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1781
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09
    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die Zulässigkeitsvoraussetzung auch für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 47 Abs. 6 VwGO ist, sind die gleichen Maßstäbe anzulegen wie bei der Klagebefugnis im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Urt. v. 26.2.1999, NVwZ 2000, 197 = DÖV 1999, 733).

    In der Regel gehört zu der vom Bebauungsplan einzuhaltenden Grundkonzeption des Flächennutzungsplanes die Zuordnung der einzelnen Bauflächen zueinander und zu den von der Bebauung freizuhaltenden Gebieten (BVerwG, Urt. v. 28.2.1975, BVerwGE 48, 70 = NJW 1975, 1985; Urt. v. 26.2.1999, NVwZ 2000, 197 = UPR 1999, 271).

    Im Übrigen eröffnet die mit dem Begriff des Entwickelns eingeräumte Freiheit der Gestaltung des Bebauungsplanes der Antragsgegnerin auch die Möglichkeit, Randflächen abweichend vom Flächennutzungsplan in die Bauleitplanung einzubeziehen oder hiervon auszunehmen (BVerwG, Beschl. v. 26.2.1999, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 09.04.2008 - 1 BS 448/07

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans für ein erweitertes Wohngebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09
    Ein "anderer wichtiger Grund" i. S. v. § 47 Abs. 6 VwGO, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigt, liegt vor, wenn sich der Bebauungsplan im Rahmen der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen und gebotenen summarischen Prüfung als offensichtlich rechtswidrig erweist (vgl. z. B.: SächsOVG, Beschl. v. 9.4.2008 - 1 BS 448/07).

    Dessen Wirksamkeit setzt voraus, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens bereit und in der Lage ist, sich zu dessen Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (s. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB; SächsOVG, Beschl. v. 9.4.2008 - 1 BS 448/07 -, Rn. 5 bei juris; BayVGH, Urt. v. 24.7.2001, NVwZ-RR 2002, 260 = UPR 2002, 38).

  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09
    Eine Schutzgewähr besteht insoweit nur nach Maßgabe des einschlägigen Rechts (BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997 - 4 B 195.97 - Rn. 6 bei juris).
  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09
    (BVerwG, Beschl. v. 3.1.1983 - 4 B 224.82 - Rn. 5 bei juris, SächsOVG, Beschl. v. 4.2.2009, 1 B 394/08).
  • BVerwG, 02.08.1993 - 4 NB 25.93

    Erhebung einer Normenkontrollklage - Verletzung der Vorlagepflicht eines Gerichts

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09
    Der Gesichtspunkt der Wertminderung hat nicht die Bedeutung eines eigenständigen Abwägungspostens (BVerwG, Beschl. v. 2.8.1993 - 4 NB 25/93 -, Rn. 6 bei juris).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09
    Damit rügen sie eine Verletzung des in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltenen Abwägungsgebots, welches drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (BVerwG, Urt. v. 24.9.1998, NJW 1999, 592 = DÖV 1999, 208).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09
    In der Regel gehört zu der vom Bebauungsplan einzuhaltenden Grundkonzeption des Flächennutzungsplanes die Zuordnung der einzelnen Bauflächen zueinander und zu den von der Bebauung freizuhaltenden Gebieten (BVerwG, Urt. v. 28.2.1975, BVerwGE 48, 70 = NJW 1975, 1985; Urt. v. 26.2.1999, NVwZ 2000, 197 = UPR 1999, 271).
  • VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574

    Bauleitplanung: Durchführungsvertrag als Voraussetzung für einen

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09
    Dessen Wirksamkeit setzt voraus, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens bereit und in der Lage ist, sich zu dessen Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (s. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB; SächsOVG, Beschl. v. 9.4.2008 - 1 BS 448/07 -, Rn. 5 bei juris; BayVGH, Urt. v. 24.7.2001, NVwZ-RR 2002, 260 = UPR 2002, 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2008 - 7 B 1743/07

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09
    Bei der Entscheidung ist ein strenger Maßstab anzulegen, da § 47 Abs. 6 VwGO verlangt, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten sein muss (SächsOVG, Beschl. v. 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2008, BauR 2008, 962 = NuR 2008, 210).
  • OVG Sachsen, 27.09.2007 - 3 BS 100/07

    Alkoholabgabeverbot in der Äußeren Neustadt bleibt in Kraft

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09
    Bei der Entscheidung ist ein strenger Maßstab anzulegen, da § 47 Abs. 6 VwGO verlangt, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten sein muss (SächsOVG, Beschl. v. 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2008, BauR 2008, 962 = NuR 2008, 210).
  • OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09

    Möglichkeit der ortsrechtlichen Ausgestaltung des baurechtlichen

  • OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09

    Möglichkeit der ortsrechtlichen Ausgestaltung des baurechtlichen

    Eilanträge der Antragsteller gegen den Bebauungsplan blieben ohne Erfolg 15 (Senatsbeschl. v. 13. Juli 2009 - 1 B 293/09 -).

    16 Dem Senat liegen die Gerichtsakten 1 C 9/09 und 1 B 293/09, die bei der Aufstellung des Bebauungsplans entstandenen Verwaltungsvorgänge, ein Teil der Verwaltungsvorgänge zum Flächennutzungspan 2001 sowie die Gerichtsakten der vorangegangenen Verfahren 1 D 38/07, 1 BS 448/07 und 1 B 293/09 vor.

    Danach spricht Einiges dafür, dass das Entwicklungsgebot selbst dann gewahrt ist, wenn der Flächennutzungsplan in der Fassung von 2001 das Plangebiet als Fläche für Landwirtschaft ausweist; insoweit ist auf die Ausführungen des Senats im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO zu verweisen (Beschl. v. 13. Juli 2009 - 1 B 293/09 -, Beschlussabdruck S. 3 f.).

  • OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Plannachbar; Abwägungsgebot;

    Die Beeinträchtigung der Aussicht und die Aufhebung der Ortsrandlage durch eine entsprechend den Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans zu erwartende Bebauung vermögen deshalb im Regelfall einen abwägungserheblichen Belang nicht zu begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1999 - 4 CN 1.98 - juris Rn. 17; Beschl. v. 22. August 2000 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2009 - 1 B 293/09 - , juris Rn. 10; NK-Urt. v. 13. Oktober 2011, BRS 78 Nr. 60; VGH BW, NK-Urt. v. 27. September 2007 - 3 S 882/06 -, juris Rn. 20; BayVGH, NK-Urt. v. 29. Juli 2011 - 15 N 08.2086 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 10. Februar 2012 - 15 NE 11.2857 -, juris Rn. 5).

    Ob das so ist, ist der jeweiligen Festsetzung im Wege der Auslegung - unter Umständen auch unter ergänzender Berücksichtigung der Planbegründung - zu entnehmen (BVerwG, Beschl. v. 3. Januar 1983 - 4 B 224.82 - juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2009 a. a. O.; BayVGH, NK-Urt. v. 29. Juli 2011 a. a. O.).

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